AGB

I.Geltung

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen die Nina Sander Photografie und / oder Ihren Assistenten erteilt werden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen zweier Werktage zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Nina Sander Photografie diese schriftlich anerkennt.
3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

4. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Die Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung.

5. Definitionen:

a) Fotos im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.

b) Werktage meint die Wochentage Montag bis Freitag.

c) Fotografin meint Nina Sander und / oder ihre Assistenten.


II. Auftragsproduktionen

1.Soweit Nina Sander Photografie Angebote/ Kostenvorschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Kunden zu tragen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die Nina Sander Photografie nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeit- Honorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2.Sind Nina Sander Photografie innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.


Honorare, Eigentumsvorbehalt

1.Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf das Honorar ohne Mehrwertsteuer aus.
2. Die Kosten für ein Shooting sind per Vorkasse zu leisten (Überweisung). Bei Hochzeiten, wenn nicht anderes besprochen, sind 20% des vereinbarten Gesamtpaketes ebenfalls per Vorkasse zu bezahlen. Erst bei Geldeingang, gilt das Shooting/ die Hochzeit als verbindlich vereinbart.
3. Das Honorar ist spätestens binnen 7 Tage nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur
gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.
4. Nach dem Shooting bekommt der Auftraggeber (Du/ ihr) binnen der nächsten drei Wochen alle verwertbaren Bilder des Shootings in einer Online Galerie zur Ansicht bereitgestellt. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Diese Ansichts- Bilder dürfen nicht abfotografiert, ein Screenshot gemacht, vervielfältigt, bearbeitet oder in anderer Form genutzt werden. Sie dienen lediglich zur Ansicht um eine Auswahl der Bilder zu erstellen, die der Fotograf im Anschluss bearbeiten soll.
6. Die jeweils im Paket erhaltenen Bilder werden ohne Aufpreis bearbeitet. Für jedes darüber hinaus ausgewählte Bild, entsteht dem Auftraggeber (wenn nicht anderes vereinbart) ein Aufpreis von 10 Euro.
7. Sobald die Auswahl vom Auftraggeber erstellt wurde, erhält er vom Fotografen eine erneute Rechnung über die zusätzlich bestellten Bilder.
8. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
9. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
10. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11. Ein Gutschein für ein Fotoshootings ist grundsätzlich nur drei Jahre gültig, denn jeder zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres in dem der Gutschein ausgestellt wurde. (§§ 195, 199 BGB).


III. Urheberrecht und Überlassenes Bildmaterial

1. Nina Sander Photografie steht das Urheberrecht an dem Bildmaterial nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
2. Die von Nina Sander Photograife hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
3. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Print Objektes.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Nina Sander Photografie.
5. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwertung des Bildmaterials kann Nina Sander Photografie, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Bildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Nina Sander Photografie zum Schadensersatz.
7. Der Auftraggeber erhält ausschließlich optimiertes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge wird vertraglich vereinbart, die Vorauswahl trifft die Fotografin. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten durch den Fotografen ist nicht Teil des Auftrags. Eine eventuelle Aufbewahrung des Fotografen erfolgt ohne Gewähr.
8. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von sieben Tagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

Digitale Fotografie

1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf
 der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.
2.Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses
 Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3.Für die Datenspeicherung verwende ich USB-Sticks oder CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als 
einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von mir gelieferter Daten in einem Computer 
entstehen, leiste ich keinen Ersatz.
4.Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen.
Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt
 daher keinen Reklamationsgrund dar.

IV. Stil und Ansatz

In eigenem Namen und im Sinne des Subjekts erklärt sich der Auftraggeber, dass er mit dem Portfolio des Auftragnehmers vertraut ist und Dienstleistungen in Auftrag gibt mit Kenntnis der Ausdrucksweise des Auftragsnehmers. Der Auftraggeber erkennt außerdem an, dass die Arbeit des Auftragsnehmers sich ständig weiterentwickelt und die Dienste des Auftragnehmers von einzigartiger und künstlerischer Natur sind, dass die Fotos von den Fotografien des Auftragnehmers in der Vergangenheit abweichen können und das bei der Erstellung der Fotos der Auftragnehmer sein persönliches und künstlerisches Urteil anwenden wird, um Bilder zu machen die mit seiner persönlichen Vision des Ereignisses übereinstimmen. Dementsprechend erkennt der Auftraggeber an, dass die Fotografien nicht auf Grund von Geschmacks-oder ästhetischen Kriterien abgelehnt werden können. Der Auftraggeber darf die Fotografien nach Erhalt nicht verfremden ( Social Media Filter oder Beschnitt).


Haftung

1. Nina Sander Photografie übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
3. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten
stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt
haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder ,Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen.
4. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet die digitale Dateien nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. In der Regel werden die Bilder drei Jahre archiviert. Er haftet nicht für eine eventuelle Beschädigung des Materials.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

6. Nina Sander Photografie verwahrt die Daten sorgfältig. Nach einem Zeitraum von einem Jahr steht es Nina Sander Photografie frei die aufbewahrten Daten zu vernichten.

 Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte

1.Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet( ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
2. Bei Hochzeits-Reportagen, oder anderen Shootings ist es wünschenswert, dass der Fotograf die Bilder für Eigenwerbung veröffentlichen darf (z.B.Website, Social Media Kanäle ). So können sich andere, mögliche Kunden ein Bild von der Arbeit des Fotografen machen. Durch diese Inanspruchnahme willigen die Auftraggeber ein, dass der Fotograf die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten vornehmen darf.
3. Der Fotograf darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden (z.B. bei Hochzeiten) ihre Gäste darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritte, die auf dem nicht Vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden der Fotograf von der Haftung vollumfänglich freigestellt.

Datenschutz

1.Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der
Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu
behandeln.
2. Die ab dem 1.Mai 2018 geltenden Datenschutzbestimmungen gelten ( HIER nachzulesen )schon bei der Kontakt Aufnahme als bekannt und anerkannt.


V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Übersteigt die Auswahl die vereinbarte Bilder Anzahl so ist umgehend seitens des Kunden der Mehrkosten Preis zu errichten. Erst nach Erhalt des Geldes beginnt Nina Sander Photografie mit der Bearbeitung.
2. Ist die Auswahl (und eventuelle Mehrzahlung) bei Nina Sander Photografie eingegangen, verpflichtet sich die Fotografin, die Fotografien in einer Frist von 4 Wochen fertiggestellt zu haben.
3. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
Storno ab dem 15.  Tag nach der Vertragsvereinbarung: 30%
Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %,
ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Storno-Gebühr von Nina Sander Photografie.


VI. Allgemeines, Salvatorische Klausel

1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver.- pflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen. 

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner